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Channel: Kommentare zu: Redtube-Abmahnungen waren vorsätzliche unerlaubte Handlung des abmahnenden Anwalts
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Von: Sascha

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Was ich erst jetzt gesehen habe, ist diese
Meldung hier, in Sachen ‚Thomas Urmann‘:

Am 08.12.2015 wurde Urmann ja vom Amtsgericht Regensburg zu Schadensersatz verurteilt, weil gleichzeitig festgestellt worden war, das er die Leute in der Redtube-Affäre vorsätzlich unerlaubt abgemahnt hätte. Eine Woche später nach diesem Urteil war diese Meldung überall im Internet zu lesen. Aber das kurz darauf, nur eine Woche später, die Staatsanwaltschaft Regensburg auch die Ermittlungen gegen Urmann plötzlich eingestellt hat, das les ich jetzt erst.

Wie hier unten auf der Seite steht, hat noch kurz vorher ein Regensburger Zivilgericht Urmann bescheinigt gehabt: Mit der Absicht abgemahnt zu haben, obwohl er wusste, das die Abmahnungen rechtswidrig seien.

Und schon kurz danach wurden die Ermittlungen gegen Urmann wegen Betrug in 43.000 Fällen von der Staatsanwaltschaft Regensburg dann eingestellt. Weil kein ausreichender Tatnachweis vorhanden wäre : „Ein subjektiver Tatnachweis, das der Anwalt aus Vorsatz Abmahnungen heraus geschickt hat, für die es keine ausreichende Berechtigung gab, ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht hinreichend nachweisbar“, so der Oberstaatsanwalt Theo Ziegler. Strittig war, ob die Urmann beauftragende Firma überhaupt die Urheberrechte an den Filmen hatte. Das der Regensburger Anwalt das aber geahnt haben könnte, dass es nicht so ist, konnte man ihm nicht nachweisen.“

=> http://goo.gl/bgqO3K


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